Die Siebte Zivilkammer des Landgerichts Trier untersagte jetzt in einem Urteil einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisierten Hersteller aus der Eifel, einige seiner Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ zu vermarkten (AZ 7 HK O 41/15). Hierdurch werde gegen Europäisches Recht verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse nur tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei, so die Richter in ihrem Urteil.
Messe
Seminare
Termine
Weiterbildung
sonstige Veranstaltung