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IGM kommentiert

Datum: 01.09.2023Quelle: IGM

Positiv bewertet Peter Manderfeld (Foto: Hochwald Foods, Dirk Guldner – guldner.de), Sprecher der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM), die Aussagen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu künftigen rechtlichen Vorgaben bei der Ausgestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien. In der gestrigen Konferenz zur Zukunft der Milchviehhaltung in Berlin kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick an, Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland umzusetzen. Dieser Schritt hätte aufgrund der Ausnahmeregelung für Genossenschaften in der Gemeinsamen Marktordnung für diese Unternehmen keine Auswirkungen.

Die Vertreter der Genossenschaften und Mitglieder der IGM haben in der Konferenz deutlich gemacht, dass sie externe Eingriffe in die bäuerliche Selbstverwaltung in den Molkereigenossenschaften strikt ablehnen. In ihren Unternehmen bestimmen die Landwirte als Eigentümer in demokratischen Verfahren die Unternehmensstrategie mit und regeln die in Satzung und Anlieferungsordnung festgelegten Lieferbedingungen selbst.

Auch wenn die Genossenschaften nicht direkt betroffen sein werden, hilft die nationale Umsetzung des Artikel 148 weder den Milcherzeugern, noch werden dadurch die grundlegenden Verhältnisse der Erzeuger am Milchmarkt positiv und nachhaltig verändert. “Ein solcher Ansatz wird insbesondere in Krisenphasen keinen positiven Effekt auf den Gesamtmarkt haben”, ist Manderfeld überzeugt.

Roland Sossna / moproweb

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