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Butterkontrakte: Preise steigen um 20 Cent

Datum: 07.11.2020Quelle: VMB

Butter ist fütterungsbedingt im Winter von festerer Konsistenz. Meist trifft dies auch auf den Markt und die daraus resultierenden Preise zu. In diesem Jahr haben sich diese Gesetzmäßigkeiten bei einem zuletzt nicht immer logischem Milchmarkt wieder einmal bestätigt. Mit Wirkung des Monats November sind die Abgabepreise der Molkereien um 20 Cent/kg angehoben worden. Der Kontrakt hat dem Vernehmen nach eine Laufzeit von zwei Monaten.

Ein anderes Ergebnis als dieses wäre in der Tat wenig nachvollziehbar gewesen: Während  bei Blockbutter sich die Erwartungen von Anbietern und Nachfragern zuletzt noch recht selten zu einem Preiskonsens gefunden haben, ist die Nachfrage nach abgepackter Butter seit Wochen überdurchschnittlich gut. Auch die Spotpreise für Rahm halten sich konstant auf einem beachtlichen Niveau. So war die Anpassung der Kontraktpreise für die kommenden Monate zwangsläufig, vor allem auch im Hinblick auf den in den kommenden Wochen zu erwartenden Nachfrageschub bei abgepackter Butter. Denn heuer wird vieles anders sein als in den vergangenen Jahren: Neben dem traditionellen Weihnachtsgeschäft wird in vielen Haushalten weder der Gang zum außer-Haus-Verzehr noch der Trip in den Urlaub ganz oben auf der Agenda stehen (können). Diese “häusliche Quarantäne” wird sicher auch Verbrauchermengen und Verbraucherverhalten der privaten Haushalte in den kommenden Monaten massiv beeinflussen. Vielleicht wird sich der ein oder andere wieder einmal an der handwerklichen Herstellung von Weihnachtsplätzchen versuchen. Die Zeit dazu wäre ja vorhanden. Und in Zeiten von “social distancing” könnte dieses Wiederaufleben alter Traditionen auch zu einer Verstärkung der sozialen Bindungen und des häuslichen Friedens beitragen – dank Butter!

Die neue Marke für den Butterkontrakt für das Preiseinstiegssegment liegt jetzt bei 3,80 Euro/kg; das ist in etwa das Niveau des Vorjahres, als sich das Abgabeniveau der Molkereiseite zwischen 3,72 Euro und 3,84 Euro/kg eingependelt hat. Anders als in früheren Jahren gilt die Laufzeit diesmal nur bis Jahresende und nicht bis Ende Januar 2021. Das kann auch daran liegen, dass zu Beginn des neuen Jahres die alten Mehrwertsteuersätze wieder Gültigkeit haben und diese rein steuerliche Preisanhebung bei den Händlern noch einer eigenen Strategie bedarf. In den Regalen ist übrigens diese Preiserhöhung noch nicht angekommen, dies ist für die Erzeugerseite nur von sekundärer Bedeutung. Aber diese 5 Cent/250 g werden die Händler zum Wochenende hin wohl umsetzen.

 

 

 

 

Seufferlein / VMB

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