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Am ZIel vorbei

Datum: 08.03.2023Quelle: Deutsches Verpackungsinstitut e. V.

Am 2. März 2023 hat der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, die ab 2025 zu zahlen ist und sich nach dem Volumen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten und vom Gesetz eingeschlossenen Produkte richtet. Dazu zählen aus dem Verpackungsbereich zum Beispiel Getränkebecher und Speisebehälter. Das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. (dvi) bekräftigt seine Ansicht, dass das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz dysfunktional ist und falsche Signale sendet.

Das neue Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz geht auf eine als „Plastik-Steuer“ genannte EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zurück, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist und von den Regulierern euphemistisch als „Kunststoff-Eigenmittel“ tituliert wurde. Die neue Steuer führt nach dvi-Ansicht „zu einer Doppelabgabe, weil die Inverkehrbringer der betroffenen Verpackungen ohnehin Lizenzentgelte für die Sammlung und Entsorgung ihrer Verpackung bezahlen. Auch das Littering-Problem lässt sich über die neue Abgabe nicht lösen. Man arbeitet sich an den Symptomen der Vermüllung des öffentlichen Raums ab, anstatt die Ursachen anzugehen. Dass die Unternehmen jetzt doppelt für die Entsorgung zahlen müssen, wird kaum dazu führen, dass jemand, der seine gebrauchte Verpackung bisher einfach auf die Straße geworfen hat, umdenkt.“, so Kim Cheng, Geschäftsführerin des Deutschen Verpackungsinstituts e. V. (dv.).

Hans Wortelkamp

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