Bei der Abstimmung zur Gemeinsamen Marktordnung im EU-Parlament wurde in der vergangenen Woche der neue Artikel 219a angenommen, der eine freiwillige Mengenreduzierung im Krisenfall vorsieht. Ebenfalls angenommen wurde der Artikel 219b zur möglichen Deckelung der Produktion während der Anwendung eines Reduktionsprogrammes.
Behalten wurde damit die bisherige Regelung für einen Bonus, wenn die Anlieferungsmengen nicht gesteigert werden. Neu ist, dass ein Abzug erfolgen kann, sollte ein Hof mehr Milch anliefern. Dafür müssten die Bundesländer aber jeden einzelnen Hof und dessen Lieferverhalten prüfen. Neu ist zudem, dass Erzeuger mehr Milch in MeGs bündeln dürfen, bis zu 4,5% der EU-Menge sind möglich. Allerdings verschieben sich die Maßstäbe, da das UK nicht mehr EU-Mitglied ist.
Die Beschlüsse des Europaparlaments müssen nun in den Trilog.
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