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Verwaltungsverfahren zu Milchlieferbeziehungen

Datum: 2018-01-09 10:00:00Quelle: DRV

 

 

 „Aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) ist die Einstellung des Musterverfahrens gegen die Deutsche Milchkontor eG (DMK) eine sachgerechte Entscheidung. Sie unterstreicht die Satzungsautonomie der genossenschaftlichen Molkereien. Das Bundeskartellamt zieht die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Musterverfahren“, so DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

 

Das Bundeskartellamt hat heute über die Einstellung des Verwaltungsverfahrens wegen Milchlieferbedingungen gegen die Molkerei DMK informiert. Dieses war im April 2016 als Musterverfahren mit dem Ziel eröffnet worden, die Lieferbedingungen von Rohmilch zwischen den Milcherzeugern und ihren Molkereien zu überprüfen. Im März 2017 hatte das Amt ein Sachstandspapier veröffentlicht, in dem es insbesondere die vermeintlich langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien kritisierte.

 

„Die vom DMK vorgenommene Änderung in seinen Lieferbeziehungen zeigt, dass es bei Bedarf in den Genossenschaftsmolkereien durchaus auf Basis demokratischer Entscheidungen zu Veränderungsprozessen kommt“, so Dr. Ehlers.

Moproweb / moproweb

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