Die Schweizer Regierung hat den Standardvertrag der Branchenorganisation Milch (BO Milch) für allgemeinverbindlich erklärt. Erzeuger und Verarbeiter von müssen ab dem 1. Januar 2018 Liefermengen und Milchpreise schriftlich abstimmen. Diese Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021.
Milchkäufer sind verpflichtet, bis zum 20. Tag des Monats Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitzuteilen. In zwingend schriftlichen Milchkaufverträgen ist festzuschreiben, welche Milchmengen in welche Verwertungen gehen. Die Molkereien müssen die je Segment eingekauften und verkauften Mengen monatlich an die TSM Treuhand GmbH melden.
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