x

Urteil zum Kopfraum

Datum: 2016-06-23 08:00:00Quelle: Kieffer Legal Services

 

 

Das Landgericht Bremen hat in Bezug auf eine Frischkäsepackung entschieden (Urteil vom 25. Februar 2016; Az: 9 O 408/15), dass ein Luftraum von 45% nicht zulässig ist. Die Rechtsprechung ging bislang davon aus, dass bei Lufträumen ab 30% eine Mogelpackung unwiderruflich vorliegt. Dabei kann selbst eine ordnungsgemäße Kennzeichnung die Irreführung nicht ausräumen.

Vor der vorliegenden Entscheidung des Landgerichts Bremen hatte die Wettbewerbszentrale mehrere Hersteller abgemahnt und hat nun Recht bekommen.

 

 

Moproweb / moproweb

Artikel mit Bildern drucken Artikel ohne Bilder drucken

Newsletteranmeldung

Bitte geben Sie Ihre Daten an.
Felder mit * sind Pflichtfelder.
Bitte wählen Sie die passenden Newsletter aus:
Datenschutz:

Newsletterabmeldung

Die Abmeldung von unseren Newslettern ist über den Abmeldelink am Ende jedes Mailings möglich.