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Novellierung des Verpackungsgesetzes

Datum: 29.06.2023Quelle: BdS

 

 Im Bild: BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert (Foto: BdS)

Statement von BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert: “Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) sieht die geplante Reform des Verpackungsgesetzes sehr kritisch. Die ab 2024 geplante Ausweitung der geltenden Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke To-Go auf alle Materialien sowie das Verbot von Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr ab 2025 würden die ohnehin schon gebeutelte Systemgastronomie hart treffen. Ein generelles Verbot von Einwegverpackungen berücksichtigt weder die fragwürdige Ökobilanz von Mehrwegverpackungen und die Recycelfähigkeit von Papierverpackungen noch Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Darüber hinaus erfordert die komplette Umstellung auf Mehrwegalternativen einen enormen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Unternehmen der Systemgastronomie. Dies würde die Komplexität der Restaurantabläufe massiv erhöhen … Die neuen Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium sind insbesondere mit den engen Übergangsfristen in der Praxis nicht umsetzbar und würden die Branche – die im Hinblick auf steigende Energie,- Lebensmittel- und Personalkosten, den anhalten Arbeitskräftemangel, ein drohendes Werbeverbot für den Großteil der Produkte, die drohende Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen, die weiterhin hohe Inflation sowie weitere ordnungspolitische Vorgaben ohnehin schon stark belastet ist – schwer treffen und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie ernsthaft gefährden … Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus, wieso die Bundesregierung gerade jetzt mit einem Alleingang vorprescht und einen Flickenteppich von ordnungspolitischen Vorgaben zum Umgang mit Verpackungen riskiert, wenn auf EU-Ebene einheitliche Regelungen für eine EU-Verpackungsrichtlinie erarbeitet werden.”

Roland Sossna / moproweb

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