Ab Herbst 2021 gilt die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Eine Übergangsfrist von vier Jahren gewährt Vorlauf für die Umrüstung von Bestandsanlagen.
Von der Novelle sind Stahl-Emaille-, Kunststoff-, Steril-, Glas- und spezielle Sonder-Flanschverbindungen betroffen. Lediglich Flanschverbindungen mit Schweißdichtungen werden bauartbedingt als technisch dicht eingestuft.
Neu ist, dass bei Festigkeits- und Dichtheitsnachweisen eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich ist: Flansche, Dichtungen, Schrauben und ggf. Unterlegscheiben müssen als funktionierendes Gesamtsystem sicherstellen, dass Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen vermieden werden.
Dieser Nachweis liegt nun nicht mehr vorrangig bei den Herstellern der einzelnen Dichtungselemente, sondern in der Regel beim Anlagenbetreiber. Die ganzheitliche Betrachtung von der Auswahl der Bauteile, über die Festigkeits- und Dichtungsnachweise bis hin zur qualitativ hochwertigen Montage und Qualitätssicherung ist gemäß der VDI 2290 durchgehend anzuwenden. Die Anforderungen für die Montage, Prüfung und Wartung der Dichtsysteme sind in den Managementanweisungen festzulegen.
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