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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Datum: 08.11.2023Quelle: AFC Risk & Crisis Consult GmbH

Der Großteil der Unternehmen in der Ernährungsindustrie fällt zwar nicht direkt in den Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), dennoch ist indirekt fast die gesamte Branche betroffen. So setzen bereits 93 Prozent der Unternehmen in der Ernährungsindustrie LkSG-Anforderungen um. Der am häufigsten genannte Grund für die Umsetzung (56 Prozent) sind die Anforderungen von Kunden, die zum Beispiel durch Ergänzungsvereinbarungen eingefordert werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine deutliche Entwicklung bei der Vorbereitung zu sehen: Hatten sich im vergangenen Jahr 2022 noch 35 Prozent nicht auf das LkSG vorbereitet, sind es 2023 nur noch sieben Prozent. Rund ein Viertel (26 Prozent) der Unternehmen hat die Anforderungen des neuen Gesetzes bereits umgesetzt, 67 Prozent zumindest teilweise. 73 Prozent der befragten Unternehmen haben einen Verhaltenskodex definiert. Das zeigt die neue Studie der AFC Risk & Crisis Consult (AFC) in Kooperation mit der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

387 für das Risiko- und Krisenmanagement verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen der Ernährungsindustrie wurden hierzu online befragt. Dabei ist festzuhalten, dass nicht nur Unternehmen an der Befragung teilgenommen haben, die unter den Geltungsbereich fallen.

„Die Unternehmen der Ernährungsindustrie, egal ob direkt oder indirekt betroffen, nehmen Ihre sozial-ökologischen Sorgfaltspflichten nicht erst seit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung sehr ernst“, weiß Dr. Michael Lendle, Geschäftsführer der AFC Risk & Crisis Consult aufgrund seiner jahrzehntelangen Beratungserfahrung. Das Gesetz und damit einhergehend die
Forderungen der Kunden sorgen sicherlich dafür, dass schneller und auch mehr Maßnahmen zur Nachhaltigkeit umgesetzt werden, aber die Unternehmen sehen in der Übernahme sozialer Verantwortung auch eigene Werte und strategische Zielsetzungen.
Allerdings stellen die Komplexität der Lieferketten sowie fehlende finanzielle und personelle Ressourcen die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zu Umweltschutz und Wahrung der Menschrechte vor große Herausforderungen. „Wichtig ist, jetzt die Zusammenarbeit zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten auf allen Stufen der Lieferkette zu stärken und für einen angemessen und partnerschaftlichen Umgang mit den Zulieferern zu sorgen. Angesichts des anhaltend hohen Umsetzungsaufwandes beim LkSG und der noch stärkeren Betroffenheit von KMU durch die zu erwartende EU Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD) muss zwingend der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten reduziert werden.“, betont Stefanie Sabet, Geschäftsführerin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

 

Roland Sossna / moproweb

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