Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) will die maximale Stapelungszeit von Schafs- und Ziegenmilch auf dem Bauernhof streichen. Bisher muss Milch spätestens nach 48 Stunden abgegeben werden. Der Schritt des BLV erfolgt vor dem Hintergrund, dass es sich oft um geringe Produktionsmengen und häufig sehr weiten Transportstrecken handelt und eine regelmäßige Abholung zuweilen nicht gegeben ist.
Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) sind mit diesem Änderungsvorschlag unter Hinweis auf Frische und Qualität nicht einverstanden.
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