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Kinderschutz in der Werbung

Datum: 27.02.2023Quelle: BMEL

Um die Gesundheit von Kindern zu schützen, hat Bundesagrarminister Cem Özdemir heute Pläne für mehr Kinderschutz in der Werbung vorgestellt. Nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit zu viel Zucker, Salz oder Fett künftig nicht mehr erlaubt sein. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag verankert.

Nach Art, Inhalt oder Gestaltung an Kinder adressierte Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt soll nicht mehr zulässig sein:

  • in allen für Kinder relevanten Medien (darunter auch Influencermarketing),
  • als Außenwerbung.

Zudem soll Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht mehr zulässig sein, wenn sie Kinder zwar nicht nach Art, Inhalt oder Gestaltung, jedoch aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes adressiert. Milch (hinsichtlich des Fettgehalts) und Säfte (ohne zusätzlichen Zucker oder Süßungsmittel) sollen von der Regelung ausgenommen sein.

Roland Sossna / moproweb

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