Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Gemeinschaftsmolkerei der Gmundner Molkereigenossenschaft und der bayrischen Milchwerk Jäger GmbH mit Auflagen genehmigt. So sind die Unternehmen dazu verpflichtet, den Milchlieferanten die gesamten Liefermengen abzunehmen, für Minder- oder Übermengen dürfen sie keine Abschläge vom Milchpreis vornehmen. Die bäuerlichen Lieferanten dürfen weiterhin ihre Milch ab Hof oder im Direktvertrieb im freien Umfang verkaufen und sie erhalten befristete Milchlieferverträge für die Dauer von ein, drei oder fünf Jahren, jeweils mit Verlängerungsoption. Es ist aber weiter möglich, Zuschläge für Qualitätsstandards wie Tierwohl oder Milchqualität an die Lieferanten zu bezahlen.
Datum: 14.10.2022Quelle: DiePresse
Messe
Seminare
Termine
Weiterbildung
sonstige Veranstaltung