Unternehmen, die mit ihren Waren große Verpackungsmengen in Verkehr bringen und keine testierte Vollständigkeitserklärung bei der ZSVR hinterlegen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Das zeigt auch der Fall eines großen Lebensmittelproduzenten aus den Niederlanden, der seine Waren nach Deutschland exportiert.
Pro Jahr brachte das Unternehmen mit seinen Waren erhebliche Verpackungsmengen in Verkehr. Obwohl der Lebensmittelproduzent die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschritten hatte, kam er seiner Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nicht nach. Und das gleich in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Dieses Fehlverhalten hatte Folgen: Die ZSVR meldete den konkreten Verdachtsfall bei der zuständigen Vollzugsbehörde, die ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnete. Der Lebensmittelproduzent musste schließlich nicht nur alle ausstehenden Vollständigkeitserklärungen nachholen, sondern auch ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro bezahlen. Einen ausführlichen Bericht zum Fall hat die ZSVR auf ihrer Webseite unter https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/fallberichte/fallberichte-im-einzelnen veröffentlicht.
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