Das Augsburger Landgericht berät kommende Woche über die Klage eines Milchbauern gegen die Molkerei Müller aus Aretsried. Der Bauer aus dem Kreis Günzburg fordert eine Nachzahlung von 23.000 €. Laut Auskunft des Landgerichts sind mehrere ähnliche Verfahren anhängig, bei denen Erzeuger ebenfalls um Nachzahlungen streiten. Insgesamt sind es 15 Verfahren, in denen es um rund 200.000 € geht. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Berechnung der Milchzahlungen für die Jahre 2010 bis 2013: Einer der Komponenten des Milchpreises – von den Bauern als Differenzbetrag bezeichnet – ist nach Ansicht der klagenden Landwirte nicht korrekt abgerechnet.
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