Zwischen der Molkerei Alois Müller und dem Start-up Haferkater ist ein Rechtsstreit darüber genannt, was Porridge genannt werden darf und was nicht. Es geht dabei um ein neues Produkt von Müller, welches laut Haferkater unter falschem Namen verkauft werde und mit dem Verbraucher getäuscht würden. Bei dem von Müller Milch hergestellten Porridge werde, so der Vorwurf von Haferkater, Hafer nur zu einem Teil zwischen 5 und 7 Prozent verwendet. Mit der Folge, dass die Konsistenz dieses Produkts flüssig sei und nicht breiig, wovon die Kundschaft von Porridge ausgehen müsste.
Haferkater hat nun beim Landgericht Köln Klage gegen die Molkerei erhoben.
Foto: Molkerei A. Müller
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