“Unflexible” Lieferverträge zwischen Milcherzeugern und Molkereien sind nach Ansicht des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, eine der Ursachen für Milchkrisen. In den Lieferbeziehungen bestünden Konstrukte, die „in einem marktwirtschaftlichen Verhältnis eigentlich fremd“ seien, erklärte Mundt vorgestern auf der Generalversammlung der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ) in Bonn.
Vereinbarungen zwischen Molkereien und Bauern, die den Molkereien durch Mengenvorgaben Sicherheit verschaffen, machen zugleich keine Preisvorgaben, glaubt Mundt. Dies sei zumindest ein “Baustein der Milchkrisen”, denn die Erzeuger hätten Anreiz zur Mehrproduktion.
Mundt unterstrich die Bedeutung der Genossenschaften, hob aber hervor, dass es im Kartellrecht keine „grundsätzliche Privilegierung von Genossen“ gebe. Vorgesehen sei jedoch eine Privilegierung von landwirtschaftlichen Erzeugern und ihrer Vereinigungen. Mundt bestätigte daneben, dass die Organisation des Verhältnisses von Genossenschaft und Mitgliedern kartellrechtlich in so gut wie allen Fällen unproblematisch ist.
Foto: mi
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