Die Emmi AG hat ihre Generalversammlung auf den 2. April 2020 festgesetzt. Ob der Anlass mit rund 1.500 Teilnehmern von einem entsprechenden Verbot des Bundesrats betroffen sein wird, ist heute noch nicht definitiv bekannt. Um weder die Aktionärinnen noch die Mitarbeiter und Helfer einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, fordert Emmi die Aktionäre auf, ihre Stimme im Voraus schriftlich abzugeben und den Anlass online zu verfolgen.
Die Generalversammlung von Emmi erfreut sich bei Aktionärinnen und Aktionären traditionell großer Beliebtheit. So haben in den vergangenen Jahren jeweils rund 1.500 Personen teilgenommen.
Der Schweizer Bundesrat hat am 28. Februar ein Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen. Emmi geht heute davon aus, dass die Gültigkeit dieses Verbots nicht auf Mitte März beschränkt bleiben wird. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass auch die Emmi Generalversammlung davon betroffen sein wird. Unabhängig davon möchte Emmi ihre Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Helferinnen und Helfer aus den eigenen Reihen und von Partnerfirmen keinem unnötigen Gesundheitsrisiko aussetzen.
Da die Generalversammlung den gesetzlichen und statutarischen Abschluss des Geschäftsjahres 2019 darstellt, sieht der Verwaltungsrat von einer Verschiebung ab. Stattdessen erfolgt eine Online-Übertragung. Die Aktionäre werden schriftlich aufgefordert, auf eine physische Teilnahme an der Emmi Generalversammlung zu verzichten, ihre Stimme im Voraus schriftlich oder online über die entsprechende Web-Lösung des Aktienregisters abzugeben und den Anlass im Internet zu verfolgen. Nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, welche beabsichtigen, eine Frage oder einen Antrag zu stellen, sollen an der Generalversammlung teilnehmen.
Foto: Pixabay
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