Wie erwartet hat die EU Kommission ein Verfahren gegen Staatliche Beihilfen in Deutschland eingeleitet, die mit der auf dem Milch- und Fettgesetz basierenden und in neun Bundesländern erhobenen Umlage zusammenhängen. Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. Januar 2014 nimmt Brüssel zu einzelnen Verwendungszwecken der Umlage Stellung. Die allermeisten Verwendungen wie auch die grundsätzliche Erhebung der Umlage werden nicht beanstandet.
Anstoß nimmt die Behörde konkret an der Finanzierung des Verbandes der deutschen Milchwirtschaft. Daneben werden bei einer Fülle von einzelnen Projekten wie etwa dem Neubau des Milchprüfrings in Kirchheim-Teck weitere Informationen von Deutschland verlangt. Hierunter fallen z.B. Forschungsprojekte zur züchterischen Erhöhung des Milchproteingehalts (Bayern) oder zur Entwocklung anti-listerieller Oberflächenkulturen (Bayern) oder das Schadstoffmonitoring (Bayern, Niedersachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz …). In Niedersachsen wird zudem die Förderung der Einführung von QM-Milch ebenso hinterfragt wie die Förderung der Qualitätsprüfungen in Rheinland-Pfalz.
Die Bundesregierung hat nun vier Wochen Zeit, die nötigen Details und Informationen an die EU Kommission zu übermitteln.
Download der Stellungnahme der Kommission per Klick auf das unten stehende Bild:
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