Die Agrarministerkonferenz hat letzte Woche milchpolitisch überraschend fundierte Beschlüsse gefasst. Der Deutsche Bauernverband fasst dies wie folgt zusammen:
Milcherzeugung ist mit enormen Wirtschaftsleistungen verbunden. Diese gilt es zu erhalten
Alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken sind auszuschöpfen
Ausbau der EU-Milchmarktbeobachtungsstelle: LEH ist in Meldesysteme einzubeziehen
Positive Entwicklungen bei Flexibilisierung der Milchlieferbeziehungen sind beizubehalten
Bitte um Bericht des BMEL zur Thünen-Studie zu Artikel 148 GMO
Befürwortung des Artikels 210a der GMO
Nur die Agrarminister aus Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Sachsen (allesamt Grüne; die grün geführten Ministerien aus Hessen und Hamburg sind dieser Positionierung nicht gefolgt, sowie auch die Minister von SPD, Linken und natürlich CDU, CSU und FPD folgten dem Votum nicht) fordern:
Abschaffung der Andienungs- und Abnahmeverpflichtung
Abschaffung des Genossenschaftsprivilegs in Artikel 148 GMO
Schaffung des Rechtsrahmens für temporäre Mengenbeschränkung [Anmerkung: der nationale und europäische Rechtsrahmen gibt dies schon heute her – s. Milchmengenreduktionsprogramm im Jahr 2016].
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