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Verbraucher delegieren Verantwortung

Datum: 04.05.2023Quelle: Fachverband der Gewürzindustrie

 

 

Am vergangenen Freitag traf sich der Fachverband der Gewürzindustrie zu seiner jährlichen Mitgliederversammlung. In Mainz diskutierten die Mitglieder der Gewürzindustrie über allgemeine und spezielle Sachthemen, die die Gewürzbranche betreffen, so etwa das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nachhaltigkeitszertifizierung oder das Thema Verpackung. Der Vorstand wurde im Amt bestätigt.

Der Fachverband der Gewürzindustrie ist mit derzeit 94 Mitgliedsunternehmen eine starke Teilbranche innerhalb der deutschen Ernährungsindustrie. Laut einer aktuellen internen Umfrage des Fachverbandes beschäftigt die Gewürzindustrie in Deutschland rund 8.000 Angestellte und erzielte im Jahr 2022 einen Umsatz von etwa einer Milliarde Euro. Mit großem Interesse diskutierten die Branchenvertreter der Gewürzindustrie in Mainz über die nach wie vor angespannte Wirtschaftslage und die vielfältigen Aktivitäten zum Thema Nachhaltigkeit und Lieferketten. Die Bestrebungen einzelner Kunden, die Verantwortung innerhalb der Lieferkette nach unten abwälzen zu wollen, sieht der Verband mit Sorge. „Gerade in komplexen Lieferketten, bei denen unter Umständen gar kein Zugriff auf mittelbare Lieferanten möglich ist, kann eine Risikobewertung grundsätzlich nur für den eigenen Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zulieferer verlangt werden“, fasst Dr. Markus Weck, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands der Gewürzindustrie, die Situation zusammen. Die Branche befürwortet eine Orientierungshilfe für einen Lieferantenkodex für die Lebensmittellieferkette auf Ebene der Spitzenverbände, die als Hilfestellung bei der bilateralen Vertragsgestaltung dienen kann.

Im Anschluss an die Sachthemen betrachtete der Diplom-Psychologe und Managing Partner von concept m & consulting GmbH, Thomas Ebenfeld, in einem Gastvortrag die „Verbrauchererwartungen an Klimaschutz und faire Lieferketten“.  Sehr aufschlussreich waren hierbei die Überlegungen zur „Delegationshaltung“ der Verbraucher im Hinblick auf das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz: Obwohl sie als „Mitwisser“ bestimmter Missstände selbst bewusste Kaufentscheidungen treffen könnten, wälzen sie nunmehr jegliche Verantwortung auf die Unternehmen ab.

Roland Sossna / moproweb

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