„Wir erleben wieder einmal ein Marktversagen,“ stellt der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz fest. „Verantwortlich dafür ist – wieder einmal – die nachträgliche Festsetzung der Milchpreise. Nach wie vor fehlen den Erzeugern zum Zeitpunkt der Produktionsentscheidung wichtige Informationen zur Marktsituation. Marktsignale wie beispielsweise eine sinkende Nachfrage werden nicht zeitnah, das heißt vor der Produktion der Milch, an die Milcherzeuger weitergegeben.“ Die dadurch verzögerte Reaktion so Lenz, sorgt dafür, dass ein übermäßiges Angebot von Milch entsteht – und beeinflusst damit auch den Milchauszahlungspreis, da die angebotene und die nachgefragte Menge divergieren.
Das alles ist bekannt seit der Sektoruntersuchung Milch des Bundeskartellamtes von 2012. „Wir begrüßen es sehr,“ fährt Lenz fort „dass zukünftig das Bundeskartellamt Missstände des Wettbewerbs, die es im Rahmen einer Sektoruntersuchung feststellt, mit geeigneten Maßnahmen abstellen kann – um den Weg für uns Milcherzeuger frei zu machen für eine Selbstverständlichkeit in unserem Wirtschaftssystem: dass der Kaufpreis, wie auf den meisten Märkten üblich, vor der Lieferung des Gutes vertraglich fest vereinbart wird.“ Konkret geht es dabei um drei Punkte:
1.Wie viel Menge wird benötigt?
2. In welchem Zeitraum muss diese Menge produziert werden?
3. Welcher Preis wird für diese Menge in diesem Zeitraum zwischen den Verhandlungspartnern fest vereinbart?
Lenz ist überzeugt: „Wenn diese Informationen die Erzeuger vor der Lieferung erreichen, kann etwa durch eine Einschränkung der produzierten Milchmenge angemessen auf die Bedürfnisse des Marktes und der Molkereien sowie auf drohende ökonomische Schocks reagiert werden.
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