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Umbauen statt abbauen!

Datum: 18.01.2023Quelle: DRV

Der Umbau der Tierhaltung ist gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch eine zentrale Herausforderung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Mit den Vorschlägen der sogenannten Borchert-Kommission wurde 2020 ein umfassendes Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung vorgelegt, das den Landwirten eine realistische Perspektive für die anstehenden Investitionen in Tierwohl aufzeigt. Die Verbände unterstützen die Vorschläge der Borchert-Kommission weiter nachdrücklich.
Die essentielle wirtschaftliche Bedeutung der Nutztierhaltung in Deutschland erfordert ein umsichtiges und verantwortungsvolles politisches Agieren. Allerdings werden die nun vorliegenden Gesetzentwürfe und Eckpunkte aus der Bundesregierung dem Anspruch der Borchert-Kommission an ein Gesamtkonzept, welches u.a. unter Einbindung der Wissenschaft entwickelt wurde, nicht gerecht. So werden die Marktmechanismen und die Wettbewerbssituation im Europäischen Binnenmarkt von der Bundesregierung nicht hinreichend beachtet. Damit kann kein Planungshorizont für die notwendigen Investitionen in den Umbau der Tierhaltung geschaffen werden:

 Der Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes weist erhebliche Lücken und gravierende Schwachstellen auf, so dass die angestrebte Lenkungswirkung verfehlt, ja in Teilen konterkariert wird. Kritisch ist vor allem die fehlende Einbindung wesentlicher Bereiche auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. Es gibt keinen Zeitplan zum weiteren Aufbau der Kennzeichnung über Schweine-Frischfleisch hinaus. Besonders schwerwie-gend ist das Fehlen eines belastbaren Kontrollkonzeptes für ausländische Teilnehmer und die mangelnde Kompatibilität mit etablierten Systemen der Wirtschaft, was zusätz-liche Bürokratie auslöst. Hinzu kommen Logistikerschwernisse z.B. durch eine fehlende Downgradingmöglichkeit und Chargenbildung. Auch der Bundesrat sieht großen Nachbesserungsbedarf.
Die Tierhaltungskennzeichnung muss durchgängig und praxisgerecht auf allen Stufen der Fleischerzeugung und -verarbeitung eingeführt werden!

 Der Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches ist unzulänglich, um den Umbau zu Tierwohlställen real voranzubringen. Da weitreichende Veränderungen der Ställe im Hinblick auf Außenklima und Auslauf anstehen, muss es dafür vereinfachte Änderungsgenehmigungen geben. Dazu gehören neben Anpassungen im Baurecht auch Erleichterungen im Immissionsschutzrecht. Entsprechende Vorschläge der Wirtschaft liegen vor und müssen jetzt aufgegriffen werden.
Der Gesetzgeber muss eine „Tierwohlverbesserungsgenehmigung“ beschließen, bei denen die Ziele Tierwohl und Immissionsschutz gemeinsam gelöst werden!

 Die Finanzierung zum Umbau der Tierhaltung ist ungenügend. Nur 1 Milliarde Euro für 4 Jahre statt der von der Borchert-Kommission für notwendig erachteten 4 Milliarden Euro pro Jahr ist deutlich zu gering. Zusätzliche Bundesmittel sind erforderlich.
Eine gesicherte und deutlich höhere Finanzierung der Tierwohlinvestitionen ist unumgänglich!

 Die im Eckpunktepapier einer Bundesförderung zum Umbau der Tierhaltung genannten Obergrenzen hinsichtlich der Fördersummen, der Fördersätze und der Tierzahlen je Betrieb sind gemessen an der Herausforderung eines umfassenden Umbaus völlig unzureichend. Beispielsweise soll die Förderung auf maximal 200 Sauen bzw. 3.000 verkaufte Mastschweine jährlich begrenzt werden. Dadurch würde der überwiegende Teil der Tierhaltung von vornherein aus der Tierwohlförderung ausgeschlossen, was inakzeptabel ist.
Die Tierwohlförderung muss die Breite der tierhaltenden Betriebe erreichen!

 Die vorgelegten Eckpunktepapiere zu Mindestanforderungen in der Geflügelhaltung katapultieren vor allem die deutschen Putenhalter allein durch die weit über EU-Durch-schnitt geforderten Platzvorgaben aus dem Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Damit wird ein Grundkonsens der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft verlassen, nämlich eine Verdrängung der heimischen Tierhaltung durch Importdruck zu vermeiden.

Die Verbände bieten erneut ihre Zusammenarbeit bei den einzelnen Schritten des Umbauprozesses an. Gespräche des BMEL zu den komplexen Sachverhalten fanden aber zuletzt nur vereinzelt statt. Das wird der Größe der Aufgabe nicht gerecht. Notwendig ist eine gelebte Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft! Die Branche hat unter anderem mit der Initiative Tierwohl gezeigt, dass sie erweiterte Anforderungen an Tierwohl aufgreifen und erfolgreich umsetzen kann. Auch die kompetent aufgestellte Borchert-Kommission muss stärker gehört und eingebunden werden.
Fazit: Die Branche ist in großer Sorge, dass es statt eines Umbaus zu einem politisch lancierten Strukturbruch in der deutschen Veredlungswirtschaft kommt. Im Ergebnis würde statt mehr Tierwohl in Deutschland mehr Fleischimport zu niedrigeren Standards die Folge sein – also weniger Ernährungssicherheit und eine höhere Umwelt- und Klimabelastung. Es war aber der Grundkonsens der Borchert-Kommission, genau dies zu vermeiden. Anstatt dieses allgemein anerkannte Konzept gesamthaft umzusetzen, wird es zerstückelt und verfälscht. So wird es nicht nur wirkungslos, sondern nimmt vor allem den Tierhaltern jegliche Perspektive für die Zukunft.
Die Verbände fordern Bundesminister Özdemir und die Regierungskoalition nachdrücklich auf, die genannten Regelungen und Förderungen so zu gestalten, dass sie tatsächlich einen Umbau der Tierhaltung in Richtung mehr Tierwohl in Gang setzen und nicht einen kalten Abbau.
Dazu gehört auch die europäische Perspektive: Die Bundesregierung muss bei der EU die Initiative für eine binnenmarktkonforme Haltungs- und Herkunftskennzeichnung ergreifen. Auch bei höheren Tierhaltungsstandards sind europäische Initiativen statt nationaler Alleingänge angezeigt.

Roland Sossna / moproweb

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