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Strengere Regeln auch für kleinere Unternehmen 

Datum: 01.06.2023Quelle: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB

 

Das Europäische Parlament hat heute über seine Position zur geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie abgestimmt. Durch die Richtlinie sollen Unternehmen verpflichtet werden, bei sich und in ihren Lieferketten stärker auf Menschenrechte und Umwelt zu achten. Bereits Ende des letzten Jahres hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ihren Standpunkt dazu geeinigt. Das Parlament will unter anderem den Anwendungsbereich ausweiten und bereits Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro in die Pflicht nehmen. Verbände und Unternehmensvertreter befürchten nun zusätzlichen Bürokratieaufwand.

Dazu kommentiert Dr. Christoph Schröder (Foto), Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: „Der Streit über die Mindestgröße der Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen sollen, wird überbewertet. Kleinere Unternehmen werden sich den Sorgfaltspflichten ohnehin nicht entziehen können, denn ihre großen Kunden werden die Erfüllung solcher Pflichten von ihnen verlangen. Genau das passiert bereits jetzt in Deutschland als Folge des Lieferkettengesetzes.“

Weiter betont CMS-Anwalt Schröder: „Der deutsche Gesetzgeber wird das Lieferkettengesetz aufgrund der EU-Richtlinie anpassen müssen. Insbesondere wird es dann voraussichtlich eine zivilrechtliche Haftung geben, die derzeit noch ausdrücklich ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass das maximale Bußgeld für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten erhöht wird. Zudem droht den Unternehmen ein Reputationsrisiko: Entscheidungen über Bußgelder sollen veröffentlicht werden, sprich naming and shaming.“

Unternehmen, die von der geplanten Richtlinie betroffen sind, rät Schröder dennoch zur Besonnenheit:  „Die Sorgfaltspflichten selbst werden sich durch die geplante Richtlinie voraussichtlich nicht wesentlich ändern. Wer das deutsche Lieferkettengesetz einhält, braucht sich wegen der Richtlinie keine großen Sorgen zu machen.“

 

 

 

Roland Sossna / moproweb

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