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Schärfere Regulierung für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung

Datum: 12.04.2021Quelle: BMEL

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat den Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) aufgefordert, die Verhaltensregeln bei Lebensmittelwerbung, die auf Kinder abzielt, weiter zu verschärfen.

Diesen Forderungen ist der ZAW nachgekommen und hat seine Verhaltensregeln wie folgt angepasst:

  • Der Schutzkreis der Verhaltensregeln wird von vormals „unter 12-Jährige“ auf „unter 14-Jährige“ ausgeweitet und entspricht nun der Maßgabe des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder.
  • Zudem wird die Bewerbung von besonders fett-, zucker- und salzhaltigen Lebensmitteln gegenüber Kindern erheblich eingeschränkt:
  • Es dürfen keine positiven Ernährungseigenschaften mehr hervorgehoben werden, wenn die Werbung im Umfeld von Kindersendungen ausgestrahlt wird oder sich durch ihre Aufmachung direkt an Kinder richtet.
  • Dies gilt nicht nur für Fernsehwerbung, sondern auch für Internetwerbung, die stark an Bedeutung gewinnt.
  • Die neuen Regelungen gehen durch den weiten Anwendungsbereich entscheidend über die europäischen Vorgaben hinaus: Sie beschränken die Werbung nicht nur im Rahmen ihres Ausstrahlungskontextes (Kindersendung und Video-Sharing-Plattform), sondern zusätzlich aufgrund des Adressatenkreises (unter 14-Jährige).
  • Durch die Anhebung der relevanten Altersgrenze und den weiten Anwendungsbereich sind nun auch junge Nutzer von Social-Media-Plattformen wie „Youtube“ und „TikTok“ stärker geschützt.

Sollte sich die Anwendung der neuen Verhaltensregeln als unzureichend erweisen, schließt Klöckner eine strengere staatliche Regulierung nicht aus. Grundsätzlich liege die Verantwortung hier bei den Ländern, sie müssen die Wirksamkeit ihrer bereits bestehenden Regelungen überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern. Dazu fordert die Bundesministerin die Länder auf, ihrer Verantwortung in der Medienpolitik bei der Umsetzung und Überprüfung konsequent nachzukommen.

Anja Hoffrichter / moproweb

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