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Nachbesserungen im Trilog erforderlich

Datum: 02.06.2023Quelle: BVE

 

 

 

Das Europäische Parlament hat heute seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zu dem Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Sorgfaltspflichtengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinienentwurf) beschlossen. Dazu erklärt die Geschäftsführerin der BVE und Leiterin des Büros in Brüssel, Stefanie Sabet: “Die deutsche Ernährungsindustrie teilt das grundsätzliche Ziel des Gesetzentwurfs, entlang der Wertschöpfungskette Menschenrechte zu wahren und Umweltschutz zu gewährleisten. Die Unternehmen übernehmen durch ihre Sorgfaltspflicht ihren Teil der Verantwortung. Die notwendige verbesserte Um- und Durchsetzung staatlicher Schutzpflichten für Menschenrechte kann dies jedoch nicht ersetzen. Das ist Aufgabe der Politik. Größte Schwäche des Gesetzentwurfes bleiben die Komplexität und untragbaren Bürokratiekosten. Es braucht zwingend Vereinheitlichung und Vereinfachung. Richtig ist, dass das Europäische Parlament in seiner Position die Ernährungsindustrie und ihre Lieferketten nicht weiter als Risikosektor einstuft. Dieser ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission war unbegründet und unverhältnismäßig. Wenngleich der Anwendungsbereich auch nach Ansicht des EU-Parlaments KMUs ausnehmen soll, lehrt die Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, dass alle Unternehmen durch erhöhte Informations- und Dokumentationspflichten in ihren Geschäftsbeziehungen zu größeren Unternehmen von der Regulierung betroffen sein werden. Daher bleiben die nun auch vom EU-Parlament geforderten Informations- und Dokumentationspflichten eine maßlose Überforderung für die Unternehmen. Aufwand und Nutzen müssen verhältnismäßig bleiben und auch die Staaten müssen mehr Verantwortung übernehmen und beispielsweise vertrauenswürdige Informationen bereitstellen. Der Trilog muss nun erheblich nachbessern. Neben längeren Übergangsfristen muss das neue Gesetz auch europaweit harmonisiert werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Auch eine Doppelregulierung in Hinsicht auf Regelungen zu Berichterstattung und Risikomanagement darf es nicht geben, bestehende Gesetzgebung, etwa die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten sowie der CSR-Berichterstattungspflichten oder auch die EU-Taxonomie müssen mit betrachtet werden. Ziel muss es bleiben, dass Unternehmen sich nicht aufgrund von Überforderung aus Lieferketten zurückziehen, sondern zu Verbesserungen beitragen können.”

 

Roland Sossna / moproweb

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