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Initiative Tierwohl

Datum: 25.03.2022Quelle: ITW

 

 

Die Initiative Tierwohl ITW, die Erzeuger, Verarbeiter und Handel bündelt, kritisiert das geplante staatliche Tierhaltungskennzeichen.

Nach aktuellem Stand beabsichtigt das BMEL die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Haltungskennzeichnung zunächst für frisches Schweinefleisch und Milch. Die Einbeziehung von verarbeiteter Ware soll in einem zweiten Schritt folgen. Handelsunternehmen und Gastronomie sollen zur Kennzeichnung verpflichtet werden. Vorgesehen sind vier Stufen, die sich an der Kennzeichnung für Ei anlehnen sollen:

0 = Bio 1 = Auslauf 2 = Außenklima 3 = Stall

Bestehende Tierwohlprogramme sollen in diese Stufen eingeordnet werden. Neben der staatlichen Kennzeichnung darf/soll es noch weitere Kennzeichnungen geben.

Aus Sicht der Initiative Tierwohl sind insbesondere folgende drei Aspekte problematisch:

1) Gefährdung bestehender Tierwohl-Entwicklungen: Die Einordnung der Initiative Tierwohl und aller Tierwohlprogramme ohne Außenklima in die „Sammel-Stufe“ 3. Dies würde alle bisherigen Tierwohl-Anstrengungen zunichtemachen. Weder die Handelsunternehmen noch andere Marktteilnehmer werden bereit sein, Tierwohlprogramme zu finanzieren, die in die unterste Stufe der staatlichen Kennzeichnung eingeordnet würden. Das hätte zur Folge, dass die Tierhalter zukünftig mehrheitlich nur noch die EU-Vorgaben oder die nationalen Vorgaben umsetzen, da die Tierwohlprogramme, die bislang den Einstieg in mehr Tierwohl gefördert haben, von den Marktbeteiligten nicht mehr unterstützt würden.

➔ Für das Tierwohl in Deutschland wäre das ein massiver Rückschritt. Für die Tierhalter würde damit die finanzielle Planungssicherheit für die Umsetzung der Tierwohlmaßnahmen entfallen.

2) Anpassung der geplanten Stufe 2: Die Kennzeichnung solle sich u.a. auch deshalb an der Kennzeichnung für Ei anlehnen, um die Notifizierung bei der EU zu erleichtern. Wenn mit dem damit angedachten Stufen-Raster aber erfolgreich im Markt etablierte Tierwohlprogramme gefährdet würden, dann wäre das die falsche Priorisierung. Daher bittet die ITW um Anpassung der Pläne für Stufe 2, dass dort auch Tierwohlställe ohne Außenklima eingeordnet werden können. Bei Eiern steht die Stufe 2 für „Bodenhaltung“. Eine vergleichbare Stufe ohne Außenklima wäre auch bei der Kennzeichnung von Fleisch machbar.

3) Verwirrung durch unterschiedliche Kennzeichnungssysteme: Die Haltungsform-Kennzeichnung der Wirtschaft ist erfolgreich im Markt etabliert. Über 60 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher kennen und schätzen sie. Inzwischen werden Schwein, Hähnchen, Puten, Enten, Rind, Kaninchen und Milch (alle einschließlich frischer und verarbeiteter Ware) mit der Haltungsform-Kennzeichnung der Wirtschaft gekennzeichnet. Wir regen daher dringend an, bei der geplanten staatlichen Kennzeichnung auf der etablierten Haltungsform-Kennzeichnung aufzubauen. Unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Nummerierung und Bezeichnungen wären den Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer zu vermitteln. Die ordnungspolitischen Ziele der Regierung hinsichtlich des Tierwohls könnten auch mit der Unterstützung von Tierwohlmaßnahmen realisiert werden, ohne zwingend mit einer neuen Kennzeichnung auf den Markt zu kommen.

Finanzierung

Das BMEL und andere Sachverständige gehen davon aus, dass die Finanzierung einer weitreichenden Weiterentwicklung der Tierhaltung nicht allein vom Markt getragen werden kann. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer wird nicht weiter verfolgt. Dementsprechend werden aktuell andere Finanzierungskonzepte geprüft.

Auch bei dieser Fragestellung empfiehlt die ITW, auf bestehende Verfahren aufzubauen. So verfügt die Initiative Tierwohl seit ihrem Start im Jahr 2015 über ein zuverlässiges und effizientes Clearingsystem zur Gewährleistung der Zahlungsströme. Vergleichbare Clearing-Verfahren könnten auch für die Absatzkanäle Gastronomie und Fleischerhandwerk aufgebaut werden. Auf den zusätzlichen Aufbau neuer Clearingstrukturen von staatlicher Seite könnte verzichtet werden.

Überprüfung der Betriebe

Auch bei der Überprüfung der teilnehmenden Betriebe sollte auf bestehende Strukturen aufgesetzt werden. Allein die Initiative Tierwohl hat im Jahr 2021 rund 20.000 Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe durch neutrale Kontrollstellen durchgeführt. Es ist unklar, ob durch die amtliche Überwachung Kontrollen in vergleichbarer Intensität durchgeführt werden könnten. Hinzu kommt, dass über die Initiative Tierwohl und das QS-System wichtige Monitoringprogramme wie z.B. das Schlachtbefunddatenmonitoring und das Antibiotikamonitoring umgesetzt werden. Aus den erhobenen Daten werden u.a. Tiergesundheitsindices abgeleitet, die für die Weiterentwicklung des Tierwohls bedeutend sind. Dies gilt es zu bewahren.

Zudem können privatwirtschaftliche Tierwohl-/Prüf-Programme auch ausländische Betriebe kontrollieren, was den staatlichen Stellen verwehrt ist.

Roland Sossna / moproweb

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