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EuGH-Entscheidung

Datum: 14.07.2022Quelle: CMS Hasche Sigle

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Bezeichnung Feta nur für Käse verwendet werden darf, der in einer bestimmten Region in Griechenland hergestellt wurde und entsprechend produziert wird. In dem vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob geschützte Ursprungsbezeichnungen der EU sich auch auf Produkte beziehen, die zwar in der EU hergestellt werden, aber nur außerhalb der EU in sogenannten Drittstaaten vertrieben werden.

Dazu Robin Schmitt, Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland im Bereich Intellectual Property: “Die Entscheidung des EuGH folgt der bisherigen Rechtsprechung und deckt sich insbesondere mit einer ähnlichen Entscheidung zu Feta aus dem Jahr 2005. Geschützte Ursprungsbezeichnungen sollen innerhalb der EU das Bestehen traditioneller Betriebe und eine hohe Qualität ihrer Produkte gewährleisten. Insofern wird der Schutz des geistigen Eigentums höher als der freie Handel gewertet. Dänemark ist daher verpflichtet, den Vertrieb von dänischem Käse unter dem Namen ‘Feta’ zu unterbinden – auch wenn der Export ins Nicht-EU-Ausland erfolgt.”

Der CMS-Anwalt weiter:  “Es ist zu berücksichtigen, dass Dänemark selbst nicht angezweifelt hat, dass der Vertrieb von “Feta” innerhalb der EU untersagt ist, sofern er nicht aus Griechenland stammt. Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass Dänemark den Käse in Ländern verkaufen wollte, die nicht Teil der EU sind und mit der EU auch keine entsprechenden Verträge haben. Nach Auffassung des EuGH stellt das aber keine Ausnahme von dem Verbot in der Verordnung Nr. 1151/2012 dar.”

Zu den Konsequenzen des Urteils für andere Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung erklärt Schmitt: “Das Urteil erleichtert, unter geschützten Ursprungsbezeichnungen gegen Nachahmer vorzugehen. Und auch für Verbraucher in Drittstaaten bedeutet das Urteil mehr Transparenz: Aus der EU importierter Feta kommt aus den dafür in Griechenland bekannten Regionen – dieses Qualitätsversprechen wird so abgesichert.”

 

Foto: PxHere

Roland Sossna / moproweb

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